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Eidgenössiche Abstimmung «JA zum Verhüllungsverbot»

Am 7. März 2021 stimmen wir über die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab. Übrigens, diese Initiative heisst genau so und nicht irgendwie anders.

In unserer abendländischen Kultur ist es üblich, dass die Menschen, gleich ob Mann oder Frau, einander ihre Gesichter zeigen. Unter dem Deckmantel der Religion werden Frauen gezwungen, sich hinter einem Tuch zu verstecken. Stärken wir doch unsere freiheitlichen Werte und erlauben es auch Frauen muslimischen Glaubens, diese Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft leben zu dürfen. Erstaunt bin ich über Feministen, die sich gegen die Initiative mit fadenscheinigen an den Haaren herbeigezogenen Argumenten aus der Wahrheit weg reden wollen.


Völlig untauglich ist für mich der vom Bundesrat vorgelegte Indirekte Gegenvorschlag: Einerseits – das ist kaum zu fassen – «vergisst» dieser Gegenvorschlag kurzerhand, dass sich die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ausdrücklich auch gegen gesichtsverhüllte Randalierer, gegen verhüllte Hooligans und Gewaltdemonstranten sowie maskierte Verbrecher richtet. Dazu steht im Gegenvorschlag kein Wort. Hat der Bundesrat Angst vor verhüllten Krawallanten?


Mit der Zustimmung zur Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» schlagen wir gleich zwei Fliegen auf einen Schlag. Erstens: Stärkung unserer freiheitlichen Werte und der abendländischen Kultur und zweitens: Mehr Sicherheit im täglichen Leben dank weniger Vandalismus durch Vermummte. Denken Sie darüber nach. Es liegt an Ihnen dies zu verwirklichen. Darum legen Sie ein «JA» in die Urne ein.

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