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Parolen der SVP Volketswil für die Abstimmung vom 13. Juni 2021

Die Mitgliederversammlung der SVP Volketswil hat an ihrer hybriden Sitzung die Parolen für die Abstimmungen vom 13. Juni 2021 gefasst. Sie empfiehlt den Stimmberechtigten - mit Ausnahme des Terrorismusgesetzes - alle anderen vier eidgenössischen Vorlagen abzulehnen. Auf kantonaler Ebene stimmt sie lediglich dem Geldspielgesetz zu, während die beiden zur Abstimmung gelangenden Initiativen zur Ablehnung empfohlen werden. Zustimmung finden die beiden kommunalen Abstimmungen über Statutenrevisionen der beiden Zweckverbände «Wasserversorgung», die infolge Anpassung des kantonalen Gemeindegesetzes vorgenommen werden müssen.


Am 13. Juni 2021 ist wiederum eine grosse Anzahl Abstimmungen auf eidgenössischer wie auch kantonaler Ebene durch den Souverän zu beurteilen. Die Mitgliederversammlung der SVP hat folgende Parolen gefasst:


NEIN zu den beiden Agrarinitiativen


Die Volksinitiativen «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» sowie «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» sind extreme Initiativen und reine Mogelpackungen. Sie würden die Landwirtschaft sowie den ganzen Lebensmittelsektor in ihrer Existenz gefährden und generell zu höheren Lebensmittelpreisen führen.


Insbesondere die Trinkwasserinitiative würde die inländische Produktion massiv reduzieren und zu steigenden Importen und damit höheren Umweltbelastungen im Ausland führen. Unter dem Strich würde die Initiative der Umwelt mehr schaden als nützen. Die Landwirtschaft hat den Einsatz von Pestiziden in den vergangenen Jahren massiv gesenkt und trägt somit auch für eine bessere Ökobilanz und Biodiversität bei. Dieser Prozess ist noch lange nicht abgeschlossen. Auch wir können zu einer Verbesserung der Situation selbst beitragen, indem Importprodukte durch den Handel wesentlich sorgfältiger ausgewählt werden und der Konsument sein Ernährungsverhalten grundlegend ändert, das heisst auch weniger Lebensmittel wegwirft. Die SVP empfiehlt ein «NEIN» zu diesen extremen Agrarinitiativen.


NEIN Covid-19-Gesetz


Das Covid-19-Gesetz wurde im vergangenen September vom Parlament verabschiedet und für dringlich erklärt, weshalb es unmittelbar in Kraft trat. Die Vorlage regelt Finanzhilfen für geschädigte Unternehmen und Kurzarbeit, zudem sieht es Subventionen für Medien, Sport und Kultur vor. Das Gesetz gibt dem Bundesrat weitreichende Kompetenzen, wonach er auch über eine Pandemie hinaus beliebig die Massnahmen verlängern, und die Freiheitsrechte weiter einschränken könnte. Das Gesetz verleiht dem Bundesrat zu viel Macht. In der aktuellsten Version der Gesetzesvorlage (nicht so im Abstimmungsbüchlein) sind auch Privilegien für Geimpfte sowie die Grundlage für ein Covid-Zertifikat enthalten.


Die Mehrheit der SVP-Mitgliederversammlung ist der Meinung, dass der Bundesrat mit dem Epidemiengesetz genügend Handlungsspielraum im Falle einer Pandemie hat. Finanzhilfen gibt es auch ohne C19-Gesetz, entstandener Schaden muss durch Bundesrat und Parlament entschädigt werden, eine entsprechende Motion ist bereits hängig. Auch die Vermischung der Themen in dieser Vorlage (Finanzhilfen / Machtausbau Bundesrat) war ein wichtiges Gegenargument von Seiten der SVP-Mitglieder.


Die Delegierten der nationalen SVP haben Stimmfreigabe beschlossen, während die kantonalen Delegierten ein NEIN empfehlen. Nach langer Diskussion unter den Mitgliedern der SVP-Volketswil, wurde das Gesetz in der Abstimmung klar verworfen. Die Mitgliederversammlung empfiehlt Ihnen deshalb ein «NEIN» zum Covid-19-Gesetz.


NEIN zum nutzlosen CO2-Gesetz


Das neue CO2-Gesetz muss wuchtig abgelehnt und an den Absender zur Nachbesserung retourniert werden. Der Slogan «teuer, unnötig und ungerecht» ist absolut zutreffend. Die Schweizer Klimapolitik ist schon heute absolut vernünftig. Es handelt sich nicht um eine Lenkungsabgabe, sondern um eine neue Steuer zur Finanzierung eines sog. «Klimafonds».


Das neue Gesetz benachteiligt Leute auf dem Land gegenüber der städtischen Bevölkerung, die nicht auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen ist. Es wird geschätzt, dass 1000 Franken Mehrkosten für eine vierköpfige Familie entstehen können. Die 12 Rappen pro Liter Kraftstoff und die Flugticketabgabe von bis zu CHF 120 sind nur der Anfang. Es liegen jetzt schon Pläne zur mehr als Verdoppelung dieser Abgaben in den Schubladen der «grünen» Parteien bereit.


Dieses Gesetz ist nicht das richtige Mittel zur Reduktion des CO2-Ausstosses. Es ist lediglich eine zusätzliche Abgabenerhebung und riesige Umverteilungsübung, die dem Klima nicht wirklich etwas bringen. Der Ansatz zur Reduktion von CO2 ist vielmehr die Förderung von Innovationen in neue Technologien (z.B. synthetisches Flugbenzin etc.), welche im Inland stattfinden sollen. Dahinter steht auch die SVP. Doch müssen dazu die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, z.B. Steuererleichterungen etc. Die Mitgliederversammlung empfiehlt den Stimmberechtigten ein wuchtiges «NEIN» zum unbrauchbaren CO2-Gesetz.


JA zum Bundesgesetz zur Bekämpfung von Terrorismus


Terrorismus und terroristische Anschläge nehmen auch in der westlichen Welt zu. Nach einer Häufung von Anschlägen zeigt sich: Der islamistische Terror ist zurück in Europa. Und auch in der Schweiz gab es terroristisch motivierte Attentate. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes bleibe die Terrorbedrohung auch in der Schweiz erhöht. Heute kann die Polizei in der Regel erst einschreiten, wenn eine Person eine Straftat begangen hat. Um terroristische Anschläge verhindern zu können, haben Bundesrat und Parlament mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus eine neue rechtliche Grundlage geschaffen.


Die Welt ist und wird nicht friedfertiger werden. Deshalb müssen wir eines wissen: «Ohne Sicherheit keine Freiheit!» Dies sollten wir uns zu Herzen nehmen. Es wurden jedoch auch Befürchtungen geäussert, dass die Überwachung zu weit gehen und zu tief in die Privatsphäre eindringen könnte. Nach langer Diskussion empfiehlt die Mitgliederversammlung mehrheitlich diesem Gesetz zuzustimmen.


JA zum Bundesgesetz über Geldspiele


Gegen das vom Kantonsrat mit grosser Mehrheit angenommene Gesetz wurde das Behördenreferendum ergriffen, weil zwei linke Parteien interkantonal oder online durchgeführte Geschicklichkeitsgeldspiele im Kanton Zürich verbieten möchten. Dem ist entgegenzuhalten, dass Dank dem neuen Gesetz die Nutzung von Geschicklichkeitsgeldspielautomaten in einem legalen, kontrollierten Rahmen stattfinden. Sie unterliegt Auflagen und einer Bewilligungspflicht, die Jugendschutz und Prävention sicherstellen. 10% des Spielertrags fliessen in einen Spielsuchtfonds. Der Zugang zu Geschicklichkeitsgeldspielautomaten lässt sich im Kanton Zürich schlicht nicht verhindern. Wer will, kann jederzeit über die Kantonsgrenze – in allen angrenzenden Kantonen sind die Automaten legal – oder ins Internet ausweichen. Die Mitgliederversammlung empfiehlt ohne grosse Diskussion ein «JA».


NEIN zur Initiative «Raus aus der Prämienfalle»


Die Initiative der CVP mit einem sehr verlockenden Titel «Raus aus der Prämienfalle» kommt zur Abstimmung. Diese strebt die Erhöhung des Kantonsanteils zur Finanzierung der Verbilligung der Krankenkassenprämien von mindestens 80 auf mindestens 100% des mutmasslichen Bundesanteils an. Die Kantonsbeitragsquote beträgt heute schon 92%. Die grosse Herausforderung liegt bei den Gesundheitskosten. Die Initiative ist keine Lösung der hohen Prämienbelastung für die Bevölkerung. Sie adressiert weder die Problematik noch bringt sie denjenigen eine gerechte Entlastung, die darauf angewiesen wären. Die Mitgliederversammlung empfiehlt ein klares «NEIN».


NEIN zur Volksinitiative «Mehr Geld für Familien»


Um 50 % sollen die Familienzulagen im Kanton Zürich steigen. Dies fordert die EDU mit ihrer Volksinitiative «Mehr Geld für Familien». Tönt sympathisch, wirkt aber kontraproduktiv: Die Initiative verteuert die Arbeit und schwächt Zürcher Unternehmen. Eine Leistung oder deren Erhöhung nach dem Giesskannenprinzip kann in keinem Fall die Lösung irgendeines Problems sein. Familien ist am besten geholfen, wenn Eltern einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können und diese Tätigkeit mit Familienaufgaben verknüpft werden kann. Dafür braucht es erfolgreiche Unternehmen und keine neuen Belastungen. Deshalb empfiehlt die Mitgliederversammlung ein «NEIN».


Hans Stamm, SVP Volketswil


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