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Wichtiges Thema, falsches Instrument – NEIN zur Konzernverantwortungsinitiative

Autorenbild: Hans StammHans Stamm

Mit tränenverzogenem Gesicht fleht uns ein Kind aus einem Entwicklungsland an, der «Konzernverantwortungsinitiative» zuzustimmen. Sie sei notwendig, nur weil so Konzerne für ihre angeblich systematischen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Lassen wir uns nicht von solchen Bildern irreführen!

Erwarten die Befürworter etwa, dass ihnen jemand widerspricht? Niemand findet Ausbeutung und Kinderarbeit gut. Selbstverständlich gibt es Ausbeutung und Umweltverschmutzung. Sie bleiben auch nicht folgenlos, doch der Prozess muss dort stattfinden, wo der Schaden angerichtet wurde.


Schweizer Unternehmen würden neu – auch ohne eigenes Verschulden – für das Verhalten ihrer Lieferanten haften. Zudem sieht der Initiativtext vor, dass künftig die beklagte Firma beweisen soll, dass sie alles unternommen hat, um den angeblichen Schaden zu verhindern. Diese Beweislastumkehr ist nicht akzeptabel. Die auf Schadenersatz und Vergleiche spezialisierten Anwaltskanzleien freuen sich jetzt schon auf lukrative und langjährige Prozesse gegen Schweizer Unternehmen. Die Initiative mit ihrer extremen Ausdehnung von Sorgfaltspflichten und Haftung dürfte infolge der Klagerisiken Schweizer Firmen zwingen, risikobehaftete Gebiete zu meiden, selbst wenn sie sich nichts zuschulden haben kommen lassen. An ihre Stelle würden dann Unternehmen aus China, Indien oder den USA treten, die wesentlich laschere Bedingungen erfüllen müssen. Bei Annahme der Initiative schneiden wir uns wieder einmal ins eigene Fleisch!


Das Parlament hat nach sorgfältiger Beratung einen Gegenvorschlag erarbeitet, der auf die Konstruktionsfehler der «Konzernverantwortungsinitiative» verzichtet. Er verpflichtet hingegen die Unternehmen zur Rechenschaft über ihre Geschäfte in Bezug auf Konfliktmineralien und Kinderarbeit und sieht bei Unterlassung persönliche Strafbestimmungen der Verwaltungsratsmitglieder vor. Der Gegenvorschlag kann bei einem NEIN am 29. November sofort in Kraft treten.


Ein NEIN zur Unternehmensverantwortungsinitiative ist kein NEIN zur Respektierung der Menschen- und Umweltrechte im Ausland, sondern ein NEIN zu den juristischen Instrumenten, welche die Schweiz damit wählen würde.


Hans Stamm

SVP Volketswil

 
 
 

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